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Windpark Wülfershausen: Droht das endgültige Aus? 

Credit:  Eckhard Heise | 05. April 2019 | Aktualisiert am: 09. Mai 2019 | mainpost.de ~~

[The Bavarian Administrative Court overturned the building permit. “The [10×Height] rule means that the blades must be a distance from homes of at least ten times the turbine height, that is, just under two kilometers, but that is not the case.” (translate article to English)]

Regierungsrat Manfred Endres hatte sich mit seiner Einschätzung über ein laufendes Verfahren am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geirrt, als er vor etwa zwei Wochen andeutete, dass die Klage von Privatleuten und einem Naturschutzverein voraussichtlich keinen Aussicht auf Erfolg habe. Nun ist aber doch dieser für das Landratsamt unwahrscheinliche Fall eingetreten. “Die Münchner Richter haben an diesem Donnerstag die Baugenehmigung aufgehoben, bis im Hauptverfahren das Verwaltungsgericht Würzburg über die Anfechtungsklage der Privatleute und des Vereins entscheidet”, erklärt Landrat Thomas Habermann auf Anfrage.

Auch für Habermann überraschend

Das Wichtige stehe aber in der Begründung, erläutert der Kreischef weiter, der ebenfalls mit einer solche Wende nicht gerechnet habe. Die Richter in München hätten ihren Spruch mit dem Hinweis auf das Genehmigungsverfahren begründet. Der Investor habe nach der ersten Genehmigung der Windräder den Anlagentyp gewechselt. Für das Landratsamt sei der Vorgang irrelevant gewesen, weil die neuen Anlagen nahezu mit den ursprünglichen Modell identisch waren. Dieser Einschätzung widersprach nun aber das Gericht – was eine sehr gravierende Folge haben könnte, so Habermann.

Der Wechsel sei nach dem Erlass der 10-H-Regel erfolgt. Dem Gericht in Würzburg sei nun von der übergeordneten Instanz in München in der Begründung nahegelegt worden, diese Regel zur Anwendung zu bringen. “Die Regel bedeutet, dass die Räder mindestens den zehnfachen Abstand der Anlagenhöhe zur nächsten Bebauung einhalten müssen, also knapp zwei Kilometer. Das ist aber nicht der Fall”, stellt Habermann fest. Wird ein neues Genehmigungsverfahren eingeleitet, müsse der Abstand berücksichtigt werden.

Spruch gegen die Anlagenbauer

Die Investoren hätten auf eigenes Risiko im November die Arbeiten wieder aufgenommen – bis jetzt sind die meisten der zehn Fundamente gegossen und erste Anlagenteile angeliefert worden. Zwar habe es eine Genehmigung gegeben, allerdings hätten die Urteile der Verwaltungsrichter noch ausgestanden. Dass sich der Spruch nun gegen den Anlagenbauer richtet, “war völlig überraschend”.

Genauso erging es den Investoren der Enercon GmbH. In einer Stellungnahme teilt Pressesprecher Felix Rehwald mit, dass “angesichts des bisherigen Prozessverlaufs die Entscheidung des VGH nicht zu erwarten gewesen war. Wir werden uns nun zunächst mit unseren Prozessvertretern abstimmen, sehen aber weiterhin gute Erfolgsaussichten im Hauptsachverfahren. Ungeachtet dessen werden wir am Projekt festhalten. Wir halten die Entscheidung für falsch, da sie ein wichtiges Energiewendeprojekt blockiert. Der Fall zeigt deutlich, welche Hindernisse durch die 10-H-Regelung für die Onshore-Windenergie in Bayern entstanden sind”.
Könnte zum Präzedenzfall werden

Für Habermann könnte die Entscheidung zu einem Präzedenzfall werden, dem nun ein jahrelanges juristisches Tauziehen folgen könnte, das auch weitere Verfahren betrifft. Bis zum Urteil in Würzburg werde es auf jeden Fall noch Monate dauern. So lange ist der Baustopp am Windpark auf jeden Fall gültig.

Die Arbeiten am Windpark Wargolshausen/Wülfershausen sind erst einmal eingestellt, bis die nächste juristische Entscheidung fällt.

Source:  Eckhard Heise | 05. April 2019 | Aktualisiert am: 09. Mai 2019 | mainpost.de

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